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Herzlich willkommen bei der Stadt Blaustein

Vereinsförderung in Blaustein

Die Stadt Blaustein unterstützt die örtlichen Vereine seit Jahren finanziell durch die Gewährung von Zuschüssen.

Diese wurden am 09.11.2022 mit der neuen Vereinsförderrichtlinie angepasst und betragen nun:

  • Im kulturellen oder sportlichen Bereich – 25,00 Euro für jedes aktive jugendliche Vereinsmitglied.
  • Im musikalischen Bereich mit einer musikalischen Jugendausbildung – 125,00 Euro für jedes aktive jugendliche Vereinsmitglied.

Außerdem erhalten Sportvereine, sowie die Vereine der Musikpflege pro aktivem Mitglied 2,00 Euro Grundförderung.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 Änderungen der Vereinsförderrichtlinie beschlossen. Für Anträge wurden Einreichungsfristen festgelegt und Antragsformulare ergänzt.

Die Anträge auf Grundförderung, Jugendförderung, Zuschüsse zu Investitionen und Zuwendungen zu Jubiläen müssen bis zum 15. Juni eines jeweiligen Jahres bei der Stadt eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie für die Beantragung der Zuschüsse die Formulare, welche Sie unten auf dieser Homepage herunterladen können.

Die Anträge auf Grundförderung, Jugendförderung, Zuschüsse zu Investitionen und Zuwendungen zu Jubiläen müssen bis zum 15. Juni eines jeweiligen Jahres bei der Stadt eingereicht werden. Die Unterlagen bitte an die Stadt Blaustein, Frau Stephanie Beerbalk, Zentrale Dienste und Gesellschaft, Fachbereich 2.2 - Bildung und Gesellschaft, Marktplatz 2, 89134 Blaustein richten. Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 07304 802-1215 oder E-Mail schreiben.

Vereinsförderrichtlinie

ANTRAG auf Grundförderung, Jugendförderung oder Zuwendungen zu Jubiläen

ANTRAG auf Zuschüsse zu Investitionen für das darauffolgende Jahr